| Wie weit akzeptieren Sie oder lehnen folgende Argumente ab, die zugunsten des Verhaltens der beiden Arbeiter vorgebracht wurden?
|
| Man sagt, die Arbeiter haben richtig gehandelt...
|
| - weil sie der Firma keinen großen Schaden zugefügt haben. |
|
| - weil wegen der Missachtung des Gesetzes durch die Firma dieses Mittel erlaubt war, um wieder Recht und Ordnung herzustellen. |
|
| - weil die meisten Arbeiter ihre Tat billigen würden und viele sich darüber freuen. |
|
| - weil das Vertrauen zwischen den Menschen und die Würde des Einzelnen mehr wiegen als das Hausrecht der Firmenleitung. |
|
| - weil sich die Firma zuerst ins Unrecht gesetzt hat und die Arbeiter deshalb berechtigt waren, dort einzubrechen. |
|
| - weil die Arbeiter keine rechtliche Möglichkeit sahen, den folgenreichen Vertrauensbruch der Firma aufzudecken und deshalb das in ihren Augen kleinere Übel wählten. |
|
| Wie weit akzeptieren Sie oder lehnen folgende Argumente ab, die gegen das Verhalten der Arbeiter vorgebracht wurden?
|
| Man sagt, die Arbeiter haben falsch gehandelt...
|
| - weil es Recht und Ordnung im Zusammenleben der Menschen gefährdet, wenn jeder wie die beiden Arbeiter handeln würde. |
|
| - weil es falsch von ihnen sei, ein so grundlegendes Recht wie das Eigentumsrecht zu verletzen, solange es noch keine allgemeingültigen Maßstäbe dafür gibt, ihr Verhalten von Selbstjustiz zu unterscheiden. |
|
| - weil es unüberlegt ist, wegen anderer den Hinauswurf aus der Firma zu riskieren. |
|
| - weil sie nicht hinreichend die rechtlichen Mittel ausgeschöpft und dadurch mit dem Einbruch voreilig eine erhebliche Rechtsverletzung begangen haben. |
|
| - weil man nicht stiehlt und nicht einbricht, wenn man als anständiger und ehrlicher Mensch gelten will. |
|
| - weil sie von der Entlassung gar nicht betroffen waren und deshalb für sie kein Grund bestand, die Abschriften zu stehlen |
|
| Wie weit akzeptieren Sie oder lehnen folgende Argumente ab, die zugunsten des Verhaltens des Arztes vorgebracht wurden?
|
| Man sagt, der Arzt habe richtig gehandelt ...
|
| - weil der Arzt nach seinem Gewissen handeln musste. Der Zustand der Frau rechtfertigt eine Ausnahme von der moralischen Verpflichtung, Leben zu erhalten. |
|
| - weil der Arzt der einzige war, der den Willen der Frau erfüllen konnte; die Achtung vor dem Willen der Frau gebot ihm, so zu handeln, wie er es tat. |
|
| - weil der Arzt nur getan hat, wozu die Frau ihn überredete. Er braucht sich deswegen um unangenehme Konsequenzen keine Sorgen zu machen. |
|
| - weil die Frau ja ohnehin gestorben wäre, und es für den Arzt wenig Mühe bedeutet hat, ihr eine größere Dosis des Schmerzmittels zu verabreichen. |
|
| - weil der Arzt eigentlich kein Gesetz verletzt hat, da die Frau nicht mehr hätte gerettet werden können, und er nur ihre Schmerzen verkürzen wollte. |
|
| - weil vermutlich die meisten seiner Kollegen in einer ähnlichen Situation genauso gehandelt hätten wie dieser Arzt. |
|
| Wie weit akzeptieren Sie oder lehnen folgende Argumente ab, die gegen das Verhaltens des Arztes vorgebracht wurden?
|
| Man sagt, der Arzt habe falsch gehandelt ...
|
| - weil er damit gegen die Überzeugung seiner Kollegen verstoßen hat. Wenn diese sich gegen Tod auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) aussprechen, dann sollte ein Arzt das nicht tun. |
|
| - weil man dem Arzt völlig vertrauen können muss, dess er sich voll für die Erhaltung des Lebens einsetzt, auch wenn man wegen großer Schmerzen am liebsten sterben möchte. |
|
| - weil das Leben zu schützen für jedermann höchste moralische Verpflichtung ist. So lange wir keine klaren Kriterien haben, wie wir aktive Sterbehilfe von Mord unterscheiden können, darf das keiner tun. |
|
| - weil der Arzt sich damit eine Menge Unannehmlichkeiten zuziehen kann. Andere sind dafür schon empfindlich bestraft worden. |
|
| - weil er es hätte wesentlich leichter haben können, wenn er gewartet und nicht in das Sterben der Frau eingegriffen hätte. |
|
| - weil der Arzt gegen das Gesetz verstoßen hat. Wenn man Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit der aktiven Sterbehilfe hat, dann darf man solchen Bitten nicht nachgeben. |
|